Fragen zur Förderung

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten! Hier erklären wir, wie Sie eine Förderung für Ihren Wunsch-Kurs erhalten. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie die Antwort hier nicht finden. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch können wir Ihnen sicher weiterhelfen.

Unsere Antworten

Unsere Antworten auf Ihre Fragen.

Bildungsgutschein

Was ist der Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein ist eine Förderung seitens des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit, dass die Kosten für eine Weiterbildung übernommen werden. Der Zweck dieses Gutscheins ist es, Arbeitslosigkeit abzuwenden oder zu beenden.

Wann bekomme ich einen Bildungsgutschein?

Sie erhalten einen Bildungsgutschein, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um:

  • Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden
  • Eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • Einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen

Welche Kosten werden durch den Bildungsgutschein übernommen?

In der Regel werden folgende Kosten vollständig übernommen:

  • Lehrgangsgebühren inkl. Kosten für Prüfungen
  • Lehrmittel und Arbeitskleidung
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Kinderbetreuung

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Kostenerstattungen von Fall zu Fall variieren können. Daher empfiehlt es sich, sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit über die Details zu informieren.

Wer ist für den Bildungsgutschein zuständig?

Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn:

  • Sie berufstätig sind und eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden soll
  • Sie berufstätig sind, aber einen befristeten Arbeitsvertrag haben
  • Sie arbeitssuchend sind
  • Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten
  • Sie in Kurzarbeit arbeiten

Das Jobcenter ist zuständig, wenn:

  • Sie bereits mehr als ein Jahr arbeitslos sind
  • Sie Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) erhalten

Wie bekomme ich den Bildungsgutschein?

  1. Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit (Termine können online angefragt werden)
  2. Beratungsgespräch mit persönlicher Ansprechperson
    • Es wird geprüft, ob die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein erfüllt werden
    • Ausstellung des Bildungsgutscheins (Gültigkeit 3 Monate)
  3. Auswahl des Bildungsangebots der Akademie Überlingen
  4. Gerne können Sie sich von uns beraten lassen
  5. Absolvieren der Weiterbildung oder Umschulung
  6. Nachweise einreichen (Dokumente können online eingereicht werden)

Sobald Sie alle Schritte erfolgreich durchlaufen haben, können Sie die Weiterbildung oder Umschulung mithilfe des Bildungsgutscheins absolvieren. Die Lehrgangsgebühren, Arbeitsmittel und ggfs. Arbeitskleidung werden zwischen den Arbeitsagenturen und Jobcentern und der Akademie Überlingen verrechnet, weitere Kosten wie z.B. Fahrtkosten werden mit Ihnen und der Agentur f. Arbeit bzw. dem Jobcenter geklärt.

Selbstzahler

Kann ich meinen Kurs auch selbst zahlen?

Sie können Ihren Kurs auch selbst bezahlen, wenn Sie Ihre Weiterbildung unabhängig von öffentlichen Fördermitteln finanzieren möchten oder wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Förderung durch das Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder das Qualifizierungschancengesetz erfüllen.

Alle Kurse und Weiterbildungen, die wir anbieten, können Sie als Selbstzahler gerne buchen. Bei Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir, direkt Kontakt mit dem Ansprechpartner für den Kurs aufzunehmen, für den Sie sich interessieren, um detaillierte Informationen zu erhalten.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Was ist der AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter (JC), mit dem Arbeitsuchende bei der beruflichen (Neu-)Orientierung unterstützt werden. Der Gutschein wird von der BA und dem JC an den Arbeitssuchenden oder an einen Bildungsträger ausgegeben und berechtigt zur Inanspruchnahme von bestimmten Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen.

Mit der Förderung durch AVGS können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise Beratungen zur beruflichen Orientierung, Bewerbungstrainings, Coachings, Weiterbildungen und Umschulungen. Der Gutschein ist in der Regel auf eine bestimmte Maßnahme beschränkt und hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer.

Arbeitsuchende können den AVGS bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder Jobcenter beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise längere Arbeitslosigkeit oder fehlende berufliche Qualifikationen. Auch Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen einen AVGS beantragen, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Weiterbildungsmaßnahmen zu schicken.

Insgesamt soll der AVGS dazu beitragen, dass Arbeitsuchende schneller eine passende Stelle finden und ihre Beschäftigungschancen verbessern können.

Was ist der Unterschied zum Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein und der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) sind beide Instrumente der Bundesagentur für Arbeit, die der beruflichen (Neu-)Orientierung und Qualifizierung von Arbeitsuchenden dienen. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den beiden Gutscheinen.

Der Bildungsgutschein übernimmt die Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung vollständig oder teilweise. Der Gutschein berechtigt den Inhabenen zur Teilnahme an einer von der Arbeitsagenturen und Jobcenter zugelassenen Maßnahme und kann direkt bei einem Bildungsanbieter eingelöst werden. Die Maßnahmen müssen dem Ziel der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen und werden im Vorfeld individuell mit einem Berater der Arbeitsagentur abgestimmt.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein hingegen ist ein Gutschein, der verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ermöglicht. Hierzu zählen beispielsweise die Beratung zur beruflichen zur beruflichen Orientierung, Coaching, das Bewerbungstraining, aber auch eine Weiterbildung und eine Umschulung. Anders als beim Bildungsgutschein wird die Maßnahme nicht direkt durch den Gutschein finanziert, sondern der Arbeitssuchende erhält einen Zuschuss zur Finanzierung der Maßnahme. Die Höhe des Zuschusses hängt von der individuellen Situation des Arbeitssuchenden ab.

Insgesamt lässt sich sagen, dass der Bildungsgutschein sich auf die Förderung von beruflicher Bildung, Qualifizierung und dem Erreichen von Berufsabschlüssen konzentriert, wohingegen der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Vermittlung in Arbeit bietet.

Kontaktieren Sie uns

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular Kontaktformular